Rechtsprechung
BFH, 24.02.2003 - V B 176/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 26 b; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB; Verbandstätigkeit eines Fahrlehrers; USt
- datenbank.nwb.de
USt-Pflicht für die Tätigkeit als Vorsitzender des Fahrlehrerverbands
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitszimmerüberlassung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber
- Umsatzsteuerliche Behandlung
- Pkw-Vermietung an Arbeitgeber
- Abgrenzung zwischen sonstigen Einkünften und Arbeitslohn
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher …
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
Das gilt selbst dann, wenn zwischen den Tätigkeiten sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte bestehen, sofern die Verflechtung nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen (BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, m.w.N.; vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567;… Beschluss vom 5. Mai 1999 IV B 35/98, BFH/NV 1999, 1328). - BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01
Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind …
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
b) Die vom Kläger --unter Bezugnahme auf das nichtrechtskräftige Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. April 2001 8 K 3699/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 623; Az. des BFH: VI R 152/01) aufgeworfene-- Frage, inwieweit eine Nebentätigkeit, die auf dem Gebiet einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt. - BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90
Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
Das gilt selbst dann, wenn zwischen den Tätigkeiten sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte bestehen, sofern die Verflechtung nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen (BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, m.w.N.; vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567;… Beschluss vom 5. Mai 1999 IV B 35/98, BFH/NV 1999, 1328).
- BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
Allerdings umfasst der in § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO vorgesehene Zulassungsgrund die bisherige Divergenz (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837). - BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
Zur schlüssigen Rüge, das FG habe den Sachverhalt weiter aufklären müssen, muss der Beschwerdeführer substantiiert ausführen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts und/oder einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817). - BFH, 05.05.1999 - IV B 35/98
Freiberufler; Entwicklung von Software
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
Das gilt selbst dann, wenn zwischen den Tätigkeiten sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte bestehen, sofern die Verflechtung nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen (BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, m.w.N.; vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567; Beschluss vom 5. Mai 1999 IV B 35/98, BFH/NV 1999, 1328). - FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
Arbeitnehmereigenschaft eines Chefarztes bezüglich seiner Liquidationseinnahmen; …
Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
b) Die vom Kläger --unter Bezugnahme auf das nichtrechtskräftige Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. April 2001 8 K 3699/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 623; Az. des BFH: VI R 152/01) aufgeworfene-- Frage, inwieweit eine Nebentätigkeit, die auf dem Gebiet einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt.
- BFH, 11.10.2007 - V R 77/05
Vermietung eines PKW an den Arbeitgeber
Auch wenn zwischen den Tätigkeiten sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte bestehen, sind sie getrennt zu behandeln, sofern die Verflechtung nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen (BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 V B 176/02, BFH/NV 2003, 951, unter II.b).